1141 und 1093). Der Beschuldigte kommentierte bei der Tatrekonstruktion, dass das Anbinden an einen Baustellensockel einem schwerer falle, wenn es ein Mensch als eine Puppe sei (pag. 1141). Er habe zumindest beim Ausladen versucht, «würdevoll damit umzugehen» (pag. 1141). Demgegenüber gab er vor oberer Instanz mit erschreckender Gefühlskälte zu Protokoll, man müsse keine Rücksicht mehr nehmen, wenn jemand tot sei oder man meine, dass jemand tot sei. Ein Leichnam sei ein Leichnam (vgl. pag. 3097 Z. 11 ff.).