277 Z. 554 ff.). Er habe seit dem Tag damit zu kämpfen und sagte: «Also nicht, dass ich es vorher gutgeheissen hätte» (pag. 2615 Z. 15 f.). Bevor er dies erfahren habe, sei er davon ausgegangen, dass sie tot sei (pag. 2715 Z. 16). Demgegenüber erachtete es der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung als «sehr wahrscheinlich», dass er den Kabelbinder um den Hals bereits beim Anlegen derart stark angezogen habe (pag. 3090 Z. 15 ff.). Diese Aussage versuchte er etwas abzuschwächen, indem er meinte, keine Ahnung zu haben und ergänzte, alternativ sei es möglich, dass er beim Ausladen etwas stärker angezogen habe (vgl. pag. 3090 Z. 17 f.).