1141) – keine. Namentlich konnte am Hals kein Abdruck eines weiteren Kabelbinders gefunden werden (anders etwa bei den Händen, vgl. pag. 216). Eine plausible Erklärung, weshalb die Fundsituation (beim Fund der Leiche verlief ja kein Kabelbinder vom Hals zum Baustellensockel; vgl. Skizze pag. 434) nicht mit seiner Version übereinstimmte, hatte der Beschuldigte nicht (vgl. pag. 430 Z. 319 f.), sondern mutmasste im Widerspruch zu seiner vorangehenden Aussage, wonach diese «Dinger» nicht einfach reissen würden (pag. 428 Z. 248), es könne sein, dass der Kabelbinder gerissen sei (vgl. pag. 430 Z. 323).