Als ihm das Foto des Opfers (pag. 215) vorgelegt wurde und auf Frage, was er dazu sage, dass um den Hals des Opfers ein Kabelbinder gelegt war, sagte der Beschuldigte, dass es eigentlich die Idee gewesen sei, den an den zweiten Griff des Baustellensockels zu binden, damit es kompakter gewesen wäre. Dies habe aber nicht so recht funktionieren wollen (pag. 277 Z. 540 ff.). Das angebliche Anbinden des Halses am Baustellensockel erscheint nach Ansicht der Kammer nicht nachvollziehbar. Einerseits ist es völlig unlogisch, da der Kopf eines Menschen nicht wie die Extremitäten «absteht».