251 Z. 58 f.). Demgegenüber gab er nur einen Tag später auf die Frage, wo er die Kabelbinder um das Opfer gebunden habe, nur ausweichend Antwort bzw. antwortete gar nicht auf die eigentliche Frage (vgl. pag. 271 Z. 329 ff.). Erst auf erneute Frage antworte er schliesslich konkret und wiederholte im Wesentlichen seine Aussage vom Vortag (vgl. pag. 272 Z. 348 ff.). Der Beschuldigte stellte sich auf den Standpunkt, die Kabelbinder dort an das Opfer angelegt zu haben, wo er es schliesslich auch an den Baustellensockel gebunden habe (pag. 272 Z. 372 ff.). Er habe das Opfer nicht an seinem Domizil gefesselt (vgl. pag. 340 Z. 115 ff. und pag. 2613). Allerdings sind seine Aussagen inkonsistent: