Nachfolgend ist auf die zentralen Aussagen des Beschuldigten, welche er im Zusammenhang mit der Frage der Fesselung, Strangulation und allfälligen (andauernden) Bewusstlosigkeit des Opfers tätigte, einzugehen. Anlässlich seiner Ersteinvernahme sagte der Beschuldigte, von zuhause Kabelbinder mitgenommen und mit diesen das Opfer an einem Baustellensockel befestigt zu haben (pag. 250 Z. 51 und 56). Unterwegs als Wald gekommen sei, habe er angehalten und das Opfer mit den Kabelbindern an den Baustellensockel gebunden (pag. 251 Z. 58 f.).