Dass der Beschuldigte das Opfer kurz vor 23 Uhr stranguliert haben könnte, würde auch zu den weiteren Ermittlungsergebnissen passen, denn gemäss Rapport der Kantonspolizei vom 4. März 2021 (pag. 1821 ff.) suchte der Beschuldigte erst danach nach möglichen Ablagestellen für die Leiche in oder in der Nähe von Gewässern. Konkret wurden mit dem Mobiltelefon des Beschuldigten ab 23:18 Uhr bis um 23:46 Uhr in GoogleMaps Suchen getätigt, wobei sich diese auffallend auf den AZ.________ (Bereiche eines Gewässers) bezogen hätten. In dieser Zeitspanne