Die Gesamtheit des Verletzungsbildes an Armen und Beinen lässt eine Entstehung im Rahmen der geltend gemachten Stürze jedoch nicht plausibel erscheinen. Eine zumindest teilweise Entstehung der Verletzungen an den Extremitäten im Rahmen des Anlegens der Kabelbinder, z.B. beim Festhalten der Extremitäten, und im Rahmen eines anschliessenden Verbringens in einen Kofferraum und letztlich in den See wäre denkbar. Das Vorliegen einer leukozytären Reaktion an autoptisch genommenen Gewebsproben der Verletzungen der Handgelenke und am linken Sprunggelenk spricht dafür, dass die Verletzungen zu Lebzeiten von L.________ entstanden sind. Die Abwesenheit einer Reaktion an der Gewebsprobe des rechten