Es gilt zu beachten, dass es nach Entstehung einer Verletzung bzw. Reizung eines Zeitintervalls von mindestens 20 – 30 Minuten bedarf, bis eine leukozytäre Reaktion eintritt. Das für eine tödliche Strangulation / Drosselung nötige Zeitintervall zum Versterben beträgt bei wirksamer Kompression der Halsblutgefässe erfahrungsgemäss jedoch nur wenige Minuten, so dass das Fehlen einer leukozytären Reaktion in der betroffenen Halshaut keinen Widerspruch zu der Annahme einer zu Lebzeiten erfolgten Strangulation darstellt. Ohnehin ist die deutliche Stauung des Kopfes oberhalb des Kabelbinders am Hals als Vitalitätszeichen bzw. als Folge einer zu Lebzeiten erfolgten Strangulation zu werten.