der Gutachter: Mit "leukozytärer Reaktion" ist hier und bei den folgenden Erwähnungen eine vitale Reaktion des Körpers gemeint, bei der als Folge von Verletzungen oder auch bspw. mechanischen Reizungen weisse Blutkörperchen (Leukozyten) ins betroffene Gewebe einwandern). Es gilt zu beachten, dass es nach Entstehung einer Verletzung bzw. Reizung eines Zeitintervalls von mindestens 20 – 30 Minuten bedarf, bis eine leukozytäre Reaktion eintritt.