Hervorhebungen im Original): Anlässlich der Legalinspektion präsentierte sich ein Leichnam mit einem eng anliegenden Kabelbinder um den Hals sowie Kabelbindern um die Handgelenksregionen und die Unterschenkel bzw. Sprunggelenke. Der Kopf imponierte bei der Obduktion insgesamt deutlich blutgestaut mit aufgedunsenem Gesicht und Punktblutungen u.a. in der Gesichtshaut und besonders zahlreich in den Augenbindehäuten. Das beschriebene Befundbild an Kopf und Hals ist mit der Annahme einer zu Lebzeiten erfolgten, akuten Durchblutungsstörung des Kopfes als Folge einer Strangulation / Drosselung vereinbar.