– welcher mehrere Tage vor der Ersteinvernahme des Beschuldigten erstellt wurde – zu entnehmen ist, die Befunde am Gesicht des Opfers würden Ausdruck einer akuten Durchblutungsstörung des Kopfes sein können und eine Entstehung als Folge einer Strangulation, z.B. mit dem straff um den Hals angezogenen Kabelbinder, sei denkbar. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass mit der Legalinspektion Todesart und Todesursache nicht geklärt werden konnten, allerdings eine Tötung durch dritte Hand aufgrund der Umstände und der Befunde nicht auszuschliessen sei (pag. 1867). Im «Rapport anatomo-pathologique» vom 19. März 2021 (pag.