Kann dem Beschuldigten rechtsgenügend nachgewiesen werden, dass er dem Opfer die Kopfverletzungen zugefügt hat bzw. kann ein Unfallgeschehen rechtsgenügend ausgeschlossen werden?» kann im Rahmen einer gesamtheitlichen Würdigung nur dahingehend beantwortet werden, dass für die Kammer zweifelsfrei erstellt ist, dass der Beschuldigte dem Opfer die Kopfverletzungen im W.________ (Örtlichkeit) absichtlich zugefügt hat. Dies unter Verwendung eines stumpfen, allenfalls halbscharfen Gegenstandes, wobei letztlich offengelassen werden muss – und kann –, um was für einen Gegenstand es sich