Es scheint, als ob sich der Beschuldigte danach in die Enge getrieben fühlte, als ihm entgegnet wurde, dass die Einvernahme damals ca. erst 10 Minuten gedauert habe. Der Beschuldigte wollte plötzlich «keine Ahnung» mehr haben und sagte lediglich, dass Diskussionen mit dem Opfer immer ein wenig schwierig gewesen seien (vgl. pag. 3095 Z. 6 ff.). Es entsteht der Eindruck, dass der Beschuldigte von sich und dem konkreten Geschehen abzulenken versuchte. Augenfällig ist ferner, dass der Beschuldigte schliesslich auf Nachfrage, was an den Diskussionen schwierig gewesen sei, äusserst sprunghaft und unstrukturiert aussagte.