3088 Z. 25 ff.). Er wisse nicht, in welcher Welt diese Menschen, die sich das ausgedacht hätten, leben würden (pag. 3088 Z. 36). Auch diese Aussagen des Beschuldigten sind äusserst ausweichend, karg und er konnte keine plausible Alternative darlegen. Teilweise ging er gar in eine Art Gegenangriff gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und den Sachverständigen des IRM über. Nachdem dem Beschuldigten ein Teil seiner ersten Aussagen vom 27. Januar 2021 vorgelesen wurden (konkret: pag. 250 Z. 35 ff.), fragte dieser, ob es sein könne, dass es jetzt etwas «arg zusammengestückelt» gewesen sei (pag. 3094 Z. 14 ff.).