3088 Z. 23). Auf Vorhalt, wonach die Anklage laute, 46 dass er die Kopfverletzungen verursacht habe, meinte der Beschuldigte: «Nein, ich habe sie nie geschlagen, nie. Weder damals, vorher noch sonst irgendwann. Nie. Und wenn, dann müsste ich sicherlich nicht einen Hammer nehmen. Ich meine eh… schon nur diese Überlegung, eh mhm… rein körperlich gesehen… in keinem Verhältnis. Dann muss ich doch nicht noch… sie [gemeint sind wohl die Strafuntersuchungsbehörden und das IRM] erzählen, ich hätte mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen, das ist doch...» (pag. 3088 Z. 25 ff.).