Anlässlich der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte auf Frage, was im W.________ (Örtlichkeit) geschehen sei und wie es zu den Kopfverletzungen von †L.________ gekommen sei, an, dass er sich da ganz gerne auf seine vorher getätigten Aussagen beziehe, weil dies so lange her sei und er das ehrlich gesagt auch nicht noch einmal alles durchmachen wolle (pag. 3087 Z. 9 ff.). Im Verlaufe der weiteren Einvernahme wurde der Beschuldigte erneut gefragt, wie sich das Opfer die Kopfverletzungen zugezogen habe. Der Beschuldigte stöhnte (vgl. pag. 3088 Z. 21) und antwortete: «Lesen Sie es im Protokoll nach. Das habe ich alles mehrfach ausgesagt» (pag. 3088 Z. 23).