Weshalb das rechtsmedizinische Gutachten indes zu anderen Schlüssen gelangt ist, könne er sich nicht erklären bzw. wisse er ja nicht, ob ein solches immer so eindeutig sei. Grundsätzlich vertraue er aber den medizinischen Erkenntnissen (pag. 2615, Z. 17). Mehr könne er dazu nicht sagen. Für ihn höre sich alles etwas komisch an, auch das mit dem Hammer – er finde das «bireweich» (pag. 427, Z. 169 ff.; pag. 2623, Z. 45 f.).