Es habe schliesslich 10 cm Schnee gehabt. Er könne nicht sagen, ob und wie sie ausgerutscht oder gestolpert sei. Es sei ein Weg zum Wald hin gewesen. Das Gelände sei uneben gewesen (pag. 268, Z. 206 ff.). Rund einen Monat blieb der Beschuldigte bei dieser zweiten Version, wonach er beim angeblichen Sturz von † L.________ nicht in deren Nähe gewesen sein will (pag. 331, Z. 746 ff. und Z. 752 ff.). Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 07.06.2021 gab der Beschuldigte eine dritte Version zu Protokoll. Nämlich will er urplötzlich im Auto gesessen haben, als † L.________ gestürzt sei. Bei den vorherigen Einvernahmen sei beim Aufschreiben wohl irgendetwas missverstanden worden (pag.