251, Z. 99 f.). Bereits einen Tag später gab der Beschuldigte inkonsequent an, dass die Diskussion mit † L.________ im Auto und nicht etwa ausserhalb dessen stattgefunden habe. † L.________ sei dann ausgestiegen, weil dort so ein Kreuz gewesen sei. Dort sei sie dann gestolpert. Er sei zu ihr hingegangen und habe helfen wollen (pag. 265, Z. 102 ff.; pag. 270, Z. 272 ff. und Z. 277 f.). Auf Frage, wie † L.________ denn gestürzt sei, führte der Beschuldigte aus, dass er dies nicht so ganz genau umschreiben könne. Er sei daran gewesen, um das Auto herumzulaufen und habe sich darauf geachtet, wo er selber hingetreten sei. Es habe schliesslich 10 cm Schnee gehabt.