So gab der Beschuldigte nämlich im Rahmen seiner tatnächsten Befragung zu Protokoll, dass sie beide im W.________ (Örtlichkeit) aus dem Auto gestiegen seien. Es habe dort oben ein Kreuz gegeben und sie seien herumgelaufen, währenddessen sie zusammen diskutiert hätten. † L.________ habe dann eine Laterne angeschaut und das Ganze sei dort passiert (pag. 251, Z. 87 ff.). Sie sei ausgerutscht oder gestolpert und dann habe es ziemlich viel Blut gehabt (pag. 251, Z. 94 ff.). Als † L.________ gestürzt sei, sei er auch gerade dort, also so ein bis zwei Meter hinter ihr, gewesen (pag. 251, Z. 99 f.).