Linksseitige Verletzungen lassen sich sodann auch nicht wirklich damit erklären, dass der Beschuldigte mit dem Opfer auf dem Weg zum Auto noch hingefallen sein will. Anlässlich der Tatrekonstruktion zeigte der Beschuldigte den nachgestellten Sturz so vor, dass er und das Opfer vorneüber gefallen sind und das Opfer somit hauptsächlich mit der rechten Seite des Kopfes aufgeschlagen wäre (vgl. pag. 1132). Im Übrigen konnte der Beschuldigte keine Erklärung abgeben, weshalb das Opfer insgesamt fünf Verletzungen im Sinne von Hautdurchtrennungen an Stirn und Kopf hatte, aber gemäss seiner Schilderung zweimal gestürzt sei.