42 lich, ob der Neuschnee nicht derart weich gewesen wäre, dass ein allfälliger vom Schnee verdeckter Gegenstand dadurch nicht gar «gepolstert» worden wäre, sodass auch bei einem Sturz darauf keine (derartigen) Kopfverletzungen hätten resultieren können. Erneut inkonsistent sind die Aussagen des Beschuldigten betreffend den konkreten Sturzmechanismus des Sturzes von †L.________. So gab er zunächst an, dass sie auf dem Schnee ausgerutscht sei (pag. 250 Z. 29). Im Verlaufe der Einvernahme wurde seine Aussage jedoch weniger konkret und er gab an, sie sei ausgerutscht oder gestolpert (pag.