41 beiden Stürzen herrühren. Alsdann sei auch das Ausladen nicht sehr schonend gewesen (pag. 276 f., Z. 533 ff.), was indes wiederum den Angaben im Rahmen der Tatrekonstruktion widerspricht, wonach der Beschuldigte † L.________ sicherlich vorsichtiger, als er es vorgezeigt hat, aus dem U.________ (Fahrzeug) bugsiert haben will. Schliesslich habe er versucht, möglichst «würdevoll damit umzugehen» (pag. 1141). […].