2612, Z. 9). Inkonsequent ergänzte der Beschuldigte die Entstehungsgeschichte der Kopfverletzungen ab seiner zweiten Befragung dahingehend, als dass es ebenfalls «möglich» sein könne, dass er mit † L.________ noch umgefallen sei, als er sie nach dem angeblichen Sturz zum U.________(Fahrzeug) getragen habe. Im Verlauf dieser Einvernahme wollte er sich dieses zweiten Sturzes dann plötzlich sehr sicher sein (pag. 265, Z. 109; pag. 270, Z. 273 f.; pag. 322, Z. 289 f.; pag. 2618, Z. 42 f.). Die Kopfverletzungen würden also wohl von diesen