Es gehe um Unterdrückung, massive sexuelle Gewalt und grundsätzlich Gewaltanwendungen an Frauen (pag. 162 f.). Zudem fällt auf, dass der Beschuldigte die letzte verdächtige Suchanfrage am 16. Januar 2021 mittags tätigte. Ab diesem Zeitpunkt bis zu seiner Anhaltung am 27. Januar 2021 gab es keine verdächtigen Suchen mehr (pag. 1830). Die Aussagen des Beschuldigten zur Entstehungsgeschichte der Kopfverletzungen von †L.________ würdigte die Vorinstanz vorab wie folgt (S. 22 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 2775 f.; Hervorhebungen im Original):» Zur konkreten Entstehungsgeschichte der Kopfverletzungen von † L.________ gab der Beschuldigte an, es sei auf dem AK.