[…]» (pag. 1680). Obwohl es sich bei den Filmtiteln und -inhalten sowie bei den Suchbegriffen und den festgestellten Dateien auf dem Laptop des Beschuldigten lediglich um Indizien handelt, sind diese insoweit aufschlussreich, als sie sich nahtlos mit dem angeklagten Geschehen in Einklang bringen lassen. So wurde auch im Anzeigerapport festgehalten, dass es sich bei den Inhalten der Videos mehrheitlich um äusserst massive Gewaltdarstellungen, bei welchen ausnahmslos Frauen als Opfer zu sehen seien, handle. Es gehe um Unterdrückung, massive sexuelle Gewalt und grundsätzlich Gewaltanwendungen an Frauen (pag.