der Beschuldigte das Fähnchen nach dem Vorfall vom 16./17. Januar 2021 und somit nach dem Tod des Opfers eingesteckt haben sollte, zumal AJ.________ offenbar seit ca. zwei Jahren nicht mehr an dieser Adresse wohnhaft war (vgl. pag. 635 Z. 333). Ausserdem sprechen weitere Ergebnisse aus der Auswertung der Clouddaten gegen das vom Beschuldigten geltend gemachte Unfallgeschehen. Gemäss dem entsprechenden Rapport suchte der Beschuldigte am 31. Dezember 2020 um 17:19 Uhr bei Google unter dem Suchbegriff «zappi», wobei aufgrund des weiteren Suchverlaufs anzunehmen sei, dass der Beschuldigte nach «sappie» gesucht habe. Es handle sich hierbei um ein Werkzeug.