38 f.) oder, ob sie zuerst noch eine Zeitlang vor dem Sturz im W.________ (Örtlichkeit) gewesen sind (vgl. pag. 251 Z. 89 ff. und pag. 268 Z. 229 ff.). Ein weiteres Indiz dafür, dass der Beschuldigte dem Opfer die Kopfverletzungen zugefügt hat, ergibt sich aus der Auswertung der Clouddaten des Beschuldigten. Dem diesbezüglichen Rapport der Kantonspolizei Bern vom 4. März 2021 (pag. 1821 ff.) ist zu entnehmen, dass diverse Kartenausschnitte des W.________ (Örtlichkeit) bereits am Freitag, 15. Januar 2021 aufgerufen worden seien (pag.