452 f. Z. 647 ff.). Zu einem missglückten Fluchtversuch des Opfers passt auch die Antwort des Beschuldigten, welche er zur Frage, ob er das Opfer gestossen oder ihm einen Schlag versetzt habe, machte. So gab er an, er habe eigentlich gar nicht aussteigen wollen dort oben. Es sei nicht geplant gewesen, dass sie dort aussteigen (pag. 331 Z. 752 ff.). Erneut antwortete der Beschuldigte also gar nicht auf die eigentliche Frage und in seine Antwort lässt sich ein Fluchtversuch des Opfers interpretieren, denn er selbst hätte offenbar ja gar nicht aussteigen wollen. Im Übrigen lässt sich anhand der ausgewerteten Daten (vgl. pag.