Diese Auswertung erbringt zwar keinen direkten Beweis, indes ist schon erstaunlich, dass im W.________ (Örtlichkeit) nicht nur von der Uhr und vom Mobiltelefon um die 100 Schritte registriert worden sind, sondern einige Schritte davon auch als Laufschritte (rennen) aufgezeichnet worden sind. Dies lässt sich mit einem durch den Beschuldigten vereitelten Fluchtversuch des Opfers erklären und widerspricht klar dem vom Beschuldigten geltend gemachten Sturz- bzw. Unfallgeschehen. Der Beschuldigte wurde mit der Auswertung der Schritte (nicht aber mit deren Interpretation als Fluchtversuch des Opfers) konfrontiert.