Aus dem Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 17. Februar 2021 (pag. 1483 ff.) betreffend Auswertung der Daten des Mobiltelefons des Beschuldigten sind insbesondere folgende Feststellungen relevant (pag. 1485): Um 21:40 Uhr bis 21:46 Uhr werden dann von der Uhr 83 Meter und vom Mobiltelefon 106 Meter registriert. Wovon einige Schritte auch als Laufschritte (rennen) registriert wurden. Ab 21:47 Uhr ändert sich der Standort von der Region H.________(Ort) rasch in Richtung I.________(Ort), wo der Standort um 22:17 Uhr der M.________(Strasse), in I.________ (Ort) registriert wird. Das Mobiltelefon trennt sich mit dem Bluetooth vom U.________ (Fahrzeug).