Beide Gegenstände sind bis heute unauffindbar und der Beschuldigte wollte nicht mehr wissen, wo er diese entsorgt habe (vgl. pag. 252 Z. 137 f. und pag. 273). Nebenbei bemerkt findet sich ein Indiz dafür, dass der Beschuldigte einen Hammer als mögliche Tatwaffe verschwinden liess, in den Überwachungsvideos, welche mittels der vom Beschuldigten installierten Überwachungskameras in seiner Wohnung aufgezeichnet wurden. Gemäss dem Journal der Kantonspolizei Bern betreffend die Auswertung der Videoüberwachungsanlage des Beschuldigten sei es möglich, dass am 17. Januar 2021 um ca. 22:06 Uhr auf einem Möbel rechts im Gang der Wohnung ein Hammer mit einem Gummigriff gelegen sei (vgl. pag.