Einige grosse und gut sichtbare Steine sind am Strassenrand und somit nicht in der Nähe des Kreuzes platziert. Der Brunnen befindet sich ebenfalls nicht in unmittelbarer Nähe des Kreuzes, sondern auf der gegenüberliegenden Strassenseite bzw. im Zwischenbereich zwischen zwei anderen Strassen der Kreuzung (vgl. etwa pag. 282 f., 1005 und 1099). Zumal der Beschuldigte selbst nie geltend machte, dass sich das Opfer auch im anderen Bereich der Kreuzung aufgehalten habe oder gar dort gestürzt sei, kann der Brunnen als möglicher Gegenstand, auf welchen das Opfer gestürzt sein soll, bereits ausgeschlossen werden. Ein Sturz darauf würde überhaupt keinen Sinn ergeben.