1867). Die Beurteilung der Entstehung der Kopfverletzungen erfolgte seitens des IRM gestützt auf die Aussagen des Beschuldigten bzw. die Tatrekonstruktion, die Örtlichkeit und Morphologie der Verletzungen des Opfers sowie letztlich in Bezug auf die zwei am Domizil des Beschuldigten sichergestellten Klauenhämmer, wobei bei den Beurteilungen jeweils korrekt die zur Verfügung stehenden Unterlagen genannt wurden. Eine erste Dokumentation der vom Beschuldigten als Unfallort bezeichneten Örtlichkeit ist aktenkundig am 29. Januar 2021 erstellt worden (pag. 1096 ff.), wobei zum Bereich des Steinkreuzes keine Detailaufnahmen existieren.