Um beide Handgelenke und oberhalb beider Sprunggelenke zeigten sich anliegende Kabelbinder. An der Haut in der Umgebung der Kabelbinder an den Extremitäten fanden sich teils Hautunterblutungen, Hautvertrocknungen und Einblutungen in umgebendes Weichteilgewebe. Diese Befunde sind Zeichen stumpfer Gewalteinwirkung. Grundsätzlich wäre eine Entstehung einzelner dieser Befunde im Rahmen von Sturzgeschehen nicht auszuschliessen. Die Gesamtheit des Verletzungsbildes an Armen und Beinen lässt eine Entstehung im Rahmen der geltend gemachten Stürze jedoch nicht plausibel erscheinen. […].