Um was für einen Gegenstand es sich hierbei konkret gehandelt haben könnte, kann rechtsmedizinisch nicht gesagt werden. Grundsätzlich denkbar wären beispielsweise bestimmte Hammerarten, wie etwa Latthämmer oder Maurerhämmer. Ob die Einkerbungen am Schädelknochen in Zusammenhang mit den darüber liegenden Verletzungen der Kopfschwarte stehen, liess sich autoptisch nicht abschliessend klären. […] Bezüglich allfälliger rekonstruktiver Vergleiche von Verletzungen am Leichnam und konkreten Gegenständen verweisen wir auf das zum Zeitpunkt der Gutachtenserstellung noch ausstehende morphometrische Gutachten aus unserem Hause.