Betreffend die oben genannten Hautdurchtrennungen am Hinterkopf spricht die von diesen Verletzungen in Richtung Stirn über mehrere Zentimeter mögliche Unterminierbarkeit der Kopfschwarte ebenfalls gegen die Annahme der wie geltend gemachten Stürze zu Boden aus dem Stand. Zwar könnten durch einen oder auch zwei bzw. mehrere Stürze zu Boden (oder bspw. auch Sturz aus dem Stand gegen grössere Steine) Hautdurchtrennungen am Hinterkopf entstehen, jedoch wäre dann nicht eine derartig grossflächige Unterminierbarkeit der Kopfschwarte zu erwarten.