Die Verletzung an der Stirn lässt anhand ihrer Morphologie eher an die Einwirkung eines kantigen bzw. eckigen Gegenstandes denken. Hierbei wäre sowohl ein Sturz mit dem Kopf auf einen derartigen Gegenstand, ein Schlag mit einem derartigen Gegenstand gegen den Kopf oder aber auch ein Anschlagen des Kopfes gegen einen derartigen Gegenstand denkbar. Betreffend die oben genannten Hautdurchtrennungen am Hinterkopf spricht die von diesen Verletzungen in Richtung Stirn über mehrere Zentimeter mögliche Unterminierbarkeit der Kopfschwarte ebenfalls gegen die Annahme der wie geltend gemachten Stürze zu Boden aus dem Stand.