Als Ergänzung zum Bericht zur Legalinspektion sowie zum noch ausstehenden Bericht zur Obduktion stellte die Staatsanwaltschaft dem IRM gestützt auf die ersten Aussagen des Beschuldigten anlässlich seiner Einvernahmen vom 27. und 28. Januar 2021 mit Schreiben vom 10. Februar 2021 Fragen und erteilte ihm den Auftrag zur Erstellung eines morphometrischen Gutachtens (pag. 1868 f.). Das rechtsmedizinische Gutachten zum Todesfall, welches basierend auf den relevanten und bis dato zur Verfügung stehenden Unterlagen erstellt wurde (hierzu pag. 1887 f.) und in welchem auch die zuvor erwähnten Fragen der Staatsanwaltschaft beantwortet wurden, datiert vom 7. Juli 2021 und wurde vor dem morphome-