1864 ff.). Diese Feststellungen veranlasste das IRM sodann – noch lange bevor der Beschuldigte als mutmasslicher Täter identifiziert werden konnte (dieser wurde erst am 27. Januar 2021 vorläufig festgenommen und erstmals einvernommen) – zu folgender Beurteilung (pag. 1866 f.): Anlässlich der Legalinspektion zeigte sich ein weiblicher Leichnam, welcher mittels Kabelbinder an einer Sicherheitsfussplatte befestigt war. Es fanden sich zudem ein straff angezogener Kabelbinder um den Hals und insgesamt 4 weitere Kabelbinder im Bereich der Hand- und Fussgelenke.