Betreffend alle der insgesamt elf Einvernahmen ist augenfällig, dass der Beschuldigte im Strafverfahren sehr strategisch aussagte, indem er seine Aussagen dem jeweiligen Ermittlungsstand und den ihm gemachten Vorhalten anpasste (vgl. etwa pag. 322 Z. 314 ff.). Auffällig erscheint in diesem Kontext auch, dass er betreffend die von ihm am 17. Januar 2021 nach Mitternacht zurückgelegte Fahrstrecke genau dort, wo sein Handy gemäss der Datenauswertung (vgl. pag. 1485 und 1823 f.) ausgeschaltet war und daher seine Fahrstrecke anhand der Randdaten nicht nachverfolgt werden konnte, Erinnerungslücken geltend machte (vgl. so bereits die Einschätzung der Kantonspolizei, pag.