274, Z. 429 ff.). Rückblickend sei er der Auffassung, dass die Entsorgung des Leichnams «ziemlich dilettantisch» gewesen sei (pag. 2615, Z. 1 ff.). Schlauer wäre gewesen, mit dem eigenen Kajak oder dem Kanu AL.________ (der Person) auf den See zu paddeln und den Leichnam dann draussen auf dem See ins Wasser «zu schmeissen». Zuerst müsste man den Leichnam aber mit einem feinen Maschendraht umwickeln und ihn dann an ein Gewicht befestigen. «Dies, weil wenn das Leichengift aufbläht, der Maschendraht einschneidet und dadurch das Leichengift entweichen kann und der Leichnam dann unten bleibt» (pag. 2619, Z. 39 ff. und pag. 2620, Z. 1 ff.; vgl. auch pag. 2615, Z. 7 ff.).