) - Diskussion oder Streit? - Sturz des Beschuldigten mit †L.________ 28 - Standort des Beschuldigten, während †L.________ gestürzt sei - Überprüfung der Vitalzeichen Ferner erwog die Vorinstanz zutreffend (S. 48 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 2801 f.; Hervorhebungen im Original) was folgt: In Bezug auf die Aussagen des Beschuldigten bleibt im Übrigen anzufügen, dass diese auffällig abgestumpft bzw. krass emotionslos ausfallen. So führte der Beschuldigte beispielsweise aus, er habe aufgrund des Blutes von † L.________ ausgesehen «wie Sau» (pag. 2618, Z. 40 ff.)