269 Z. 261 ff.). Folglich machte er diesmal im Unterschied zur ersten Einvernahme geltend, nicht etwa nur den Puls gefühlt, sondern auch betreffend Atmung geschaut zu haben. Auf Vorhalt, wonach um den Hals des Opfers ein Kabelbinder gebunden war und auf Vorhalt des entsprechenden Fotos, sagte der Beschuldigte, dass es eigentlich die Idee gewesen sei, den Kabelbinder an den zweiten Griff des Baustellensockels zu binden. Dass «es» kompakter gewesen sein würde. Dies habe aber nicht so recht funktionieren wollen. Ihm sei übrigens aber nicht bewusst, dass er den derart angezogen habe (pag. 277 Z. 540 ff.).