250 Z. 35 ff.). Seine Schilderung des von ihm geltend gemachten Unfallgeschehens wirkt in keinster Weise selbsterlebt. Hervorzuheben sind sodann die Aussagen des Beschuldigten, welche sich auf den Zeitpunkt nach dem angeblichen Sturz des Opfers beziehen: «[…] Dann habe ich das Gefühl gehabt, ja ich habe keinen Puls mehr gefühlt. Dann kam ich auf die dumme Idee sie verschwinden zu lassen. […]» (pag. 250 Z. 30 f.); «Ausgerutscht oder gestolpert. Es hatte ziemlich viel Blut, dann. Deshalb habe ich sofort geschaut. Also meines Erachtens war schon alles durch, ich konnte keinen Puls mehr spüren, da habe ich überreagiert» (pag. 251 Z. 94 ff.).