Geschlechtsverkehr gehabt. Er sei schon länger Single, da habe er gedacht, er melde sich wieder einmal bei ihr. Ja, sie habe nicht gewollt (pag. 250 Z. 36 f.). Weiter gab er an, er habe mit ihr schlafen wollen, sie habe gemeint im besten Fall einen Blowjob (pag. 250 Z. 39). Der Beschuldigte spielte somit seine Aussage, wonach es einen «kleinen Streit» gegeben habe, herunter und verharmloste die Situation – es sei lediglich eine Diskussion gewesen. Sodann machte er geltend,