Dies hat er auch getan, denn er gab selbst zu Protokoll, es habe ihn «ziemlich» beschäftigt. Er habe in den ersten zwei oder drei Nächten gar nicht mehr geschlafen (pag. 266 Z. 131). Auch der Magen mache, was er wolle (pag. 265 Z. 134). Anlässlich der Ersteinvernahme wurde dem Beschuldigten zur Kenntnis gebracht, dass gegen ihn ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Tötung eingeleitet worden ist. Es bestehe der Verdacht, dass er mit dem Tode von †L.________ in Verbindung stehe (pag. 249 Z. 6 ff.). Auf Frage, was er dazu sage, antwortete der Beschuldigte: «Ehm, ja ich würde es jetzt nicht vorsätzliche Tötung benennen. Scheisse gelaufen, scheisse reagiert» (pag. 250 Z. 24 ff.).