792) und am nächsten Tag, d.h. am 18. Januar 2021, wurde eine Medienmitteilung inkl. Zeugenaufruf publiziert. In dieser Medienmitteilung wurde bekannt gegeben, dass die Identität des Opfers sowie die Todesursache Gegenstand der Ermittlungen seien, allerdings nach bisherigen Erkenntnissen von einem Tötungsdelikt ausgegangen werden müsse (pag. 858 ff.). Am 19. Januar 2021 erfolgte eine weitere Medienmitteilung (pag. 861 f.). Der Beschuldigte hatte folglich seit dem Vorfall in der Nacht vom 16. auf den 17. Januar 2021 ca. zehn Tage lang Zeit, sich über das Geschehene Gedanken zu machen. Dies hat er auch getan, denn er gab selbst zu Protokoll, es habe ihn «ziemlich» beschäftigt.