Der Beschuldigte habe seine gewaltvollen Sexphantasien ausleben wollen. Den Schlosszylinder seiner Wohnung habe er ausgewechselt und in seiner Wohnung habe er eine Kamera installiert, um sexuelle Handlungen mit dem Opfer zwecks späteren Konsums aufzuzeichnen. Es sei klar, dass der Beschuldigte die Tötung nicht von Anfang an geplant habe. Es müsse im Fahrzeug des Beschuldigten, als er es vor seinem Domizil geparkt habe, noch etwas passiert sein. Er habe sein dunkles Verlangen befriedigen wollen und die Konsequenzen seien dem Beschuldigten egal gewesen, die Handlungen seien klar sexuell motiviert.